Unsere Leitungen im Überbick
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Einweisungsfahrt/en Krankenbeförderung zur Rettungsstelle oder zum stationären Aufenhalt.
Einweisungsfahrt/en
Das Beförderungsentgeld richtet sich nach dem Wochentag sowie der Uhrzeit. -
Konsilfahrt/en Konsilfahrt/en vom Krankenhaus zu einem Facharzt und zurück.
Konsilfahrt/en
Die Kosten hierfür übernimmt die anfordernde Behandlungsstätte. -
Verlegungsfahrt/en Die Verlegung führen wir von Krankenhaus zu Krankenhaus oder in eine Rehabilitationsklinik durch.
Verlegungsfahrt/en
Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Krankenkasse. -
Entlassungsfahrt/en Als Entlassung aus dem Krankenhaus in die Häuslichkeit oder in eine Seniorenwohnstätte.
Entlassungsfahrt/en
Die Kosten werden hierfür von der Krankenkasse übernommen. -
Arztbesuchsfahrt/en Arztfahrt/en zur ambulanten Behandlung beim Haus- oder Facharzt.
Arztbesuchsfahrt/en
Das Beförderungsentgeld richtet sich nach dem Wochentag sowie der Uhrzeit.
Beachten Sie die vorherige Genehmigungspflicht durch Ihre Krankenkasse. -
Privatfahrt/en Privatfahrt/en zu Familienfeiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder Weihnachtsfeiern.
Privatfahrt/en
Die Kosten richten sich nach dem Wochentag sowie der Uhrzeit und müssen durch den Kunden selbst getragen werden.