Einweisungsfahrt/en
Krankenbeförderung zur Rettungsstelle oder zum stationären Aufenhalt.
Das Beförderungsentgeld richtet sich nach dem Wochentag sowie der Uhrzeit.
Konsilfahrt/en
Konsilfahrt/en vom Krankenhaus zu einem Facharzt und zurück.
Die Kosten hierfür übernimmt die anfordernde Behandlungsstätte.
Verlegungsfahrt/en
Die Verlegung führen wir von Krankenhaus zu Krankenhaus oder in eine Rehabilitationsklinik durch.
Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Krankenkasse.
Entlassungsfahrt/en
Als Entlassung aus dem Krankenhaus in die Häuslichkeit oder in eine Seniorenwohnstätte.
Die Kosten werden hierfür von der Krankenkasse übernommen.
Arztbesuchsfahrt/en
Arztfahrt/en zur ambulanten Behandlung beim Haus- oder Facharzt.
Das Beförderungsentgeld richtet sich nach dem Wochentag sowie der Uhrzeit.
Beachten Sie die vorherige Genehmigungspflicht durch Ihre Krankenkasse.
Privatfahrt/en
Privatfahrt/en zu Familienfeiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder Weihnachtsfeiern.
Die Kosten richten sich nach dem Wochentag sowie der Uhrzeit und müssen durch den Kunden selbst getragen werden.